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Bekanntmachung: Mehr über Tierschutz lernen - schon in der Ausbildung

In der Projektphase Wissen - Dialog - Praxis findet nun der Wissenstransfer auch in Aus- und Fortbildung statt.

Grafik - Quelle © BLE
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Standen bisher Praxisbetriebe und Beratung im Fokus, werden nun Projektnehmer gesucht, die das Thema Tierschutz bereits in der Ausbildung thematisieren. Ein wichtiger Aspekt ist die bundesweite Aufarbeitung der Themen.

Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz zum Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium“

Bekanntmachung Nr. 04/20/32 vom 5. Mai 2020
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz Projekte im Bereich Wissenstransfer zum Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium“ zu fördern. Modell- und Demonstrationsvorhaben schließen die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis und sollen somit dazu beitragen, einen besseren und schnelleren Transfer von neuen Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis zu erzielen.

Die Anforderungen an die Tierhalterinnen und Tierhalter sowie deren Angestellte und Auszubildenden nehmen stetig zu. Neben fundiertem Grundwissen über Ethologie und Haltungsansprüche sollten auch aktuelle, neue Erkenntnisse im Bereich der Nutztierhaltung bekannt sein und letztlich im betrieblichen Management, der Haltung und im Umgang mit den
Tieren Berücksichtigung finden.

In der Vergangenheit lag der Fokus der deutschen Nutztierhaltung vornehmlich darauf, hygienisch einwandfreie, hochwertige und große Mengen Lebensmittel zu gewinnen. Dies ist auch nach wie vor essentiell. Doch neben der „Produktqualität“ gewinnt zunehmend die „Prozessqualität“ an Bedeutung, d. h. der Fokus liegt nicht mehr alleine auf dem Endprodukt, sondern auch darauf, wie das Fleisch, die Milch und die Eier erzeugt wurden. Die Art und Weise, wie Nutztiere gehalten werden und wie mit ihnen umgegangen wird, steht zunehmend im Mittelpunkt der Betrachtung der Öffentlichkeit.

Aufgabenbeschreibung

Im Rahmen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung sollen vier Zielgruppen angesprochen werden

  1. Auszubildende zum Landwirt, Tierwirt in den Ausbildungsbetrieben – unterstützt durch die überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  2. Fortzubildende zum Landwirtschaftsmeister, Tierwirtschaftsmeister und Schüler an landwirtschaftlichen Fachschulen.
  3. Studierende der Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Nutztierwissenschaften.
  4. Zusatzqualifikationen im Bereich Tierhaltung wie bspw. die Fortbildung zum Eigenbestandsbesamer.


Es gilt hier Impulse, Konzepte und Materialien zu schaffen, um den Themenbereich Tierschutz für die unterschiedlichen Zielgruppen ansprechend und gut aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Komplexität der Produktionssysteme (Schwein, Geflügel, Wiederkäuer etc.), der unterschiedlichen Wirtschaftsweisen (konventionell, ökologisch), der Fragestellungen (u. a. Vermeidung nicht-kurativer Eingriffe etc.) und der Vielzahl an Akteuren, die in den Themengebieten tätig sind, ist es für ein effizientes Vorankommen im Tierschutz sinnvoll, Ergebnisse aus Wissenschaft und Praxis bundesweit zu bündeln und aufzuarbeiten.

Neben der zielgruppengerechten Aufarbeitung relevanter Erkenntnisse sollen aktuelle Themen im Bereich Tierschutz in der Zukunft besser und effektiver direkt an die Zielgruppen herangetragen werden. Denn im Fokus der Thematik steht nicht nur das Fachwissen an sich, sondern die Frage, wie Tierschutzthemen in ansprechender Weise an die Lernenden vermittelt werden können, sodass ein Interesse und eine Bereitschaft der Auseinandersetzung hiermit geschaffen werden.

Im Rahmen der Vorhaben sollte neben der Entwicklung von Methoden und Materialien auch eine entsprechende Erprobung unter Praxisbedingungen und eine Evaluierung stattfinden. Unter Berücksichtigung der praktischen Gegebenheiten in der Aus- und Fortbildung und durch Erprobung in Berufsschulen, Fach-/Hochschulen oder anderen relevanten Einrichtungen sollen notwendige Anpassungen im Projekt und den zu erstellenden Methoden und Materialien vorgenommen werden, mit dem Ziel zum Projektende Methoden und Materialien zur Verfügung zu stellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Anwendung in der Aus- und Fortbildung sowie im Studium finden. Hierzu ist eine Einbindung relevanter Landesstellen sowie von Lehrenden sinnvoll. Im Rahmen der Vorhaben sollte zudem eine bundesweite Vernetzung von Akteuren der betroffenen Aus- und Fortbildung sowie des Studiums gefördert werden. Das
übergeordnete Ziel der Förderung ist es, das Tierschutzniveau in der deutschen Nutztierhaltung zu steigern.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht daher im Auftrag des BMEL Projektnehmer mit Ideen und Wissenstransfer-Konzepten zu dem Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium“, die im Rahmen von durch Bundesmittel geförderten Projekten folgende Aspekte bearbeiten:

  • Entwicklung und Erprobung von Konzepten, neuartigen Methoden und Lehrmaterialien für eine attraktive Ansprache der Zielgruppen zur Vermittlung des Themas „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ – Eine Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Berufsaus- und Fortbildung sowie Hochschuleinrichtungen zur Erprobung ist wünschenswert;
  • Bündelung von Informationen und zielgruppengerechte Aufarbeitung aktueller, tierschutzrelevanter Fragestellungen und Lösungen in der Nutztierhaltung;
  • bundesweite Vernetzung relevanter Akteure der Bildungseinrichtungen;
  • Entwicklung von neuartigen Konzepten für eine gezielte Ansprache von Berufs- und Fachschullehrern;
  • Entwicklung und Erprobung von Schulungsmaterialien zur Weiterbildung von Lehrenden, sodass diese für die Vermittlung des oben genannten Themenbereichs unterstützt und befähigt werden.

Zuwendungsempfänger/Projektnehmer

Gefördert werden unabhängig von der gewählten Rechtsform Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen als „Wissensmittler“. Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen sein, die Sitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Arbeiten nachweisen. Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert sind, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bewilligt werden.

Bekanntmachung Nr. 04/20/32

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